Terminabsagen und Nicht-Erscheinen

Unser Anliegen ist es, für Sie eine qualitativ hochwertige Beratung & Behandlung anzubieten.
Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.

Absagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn für Sie kostenfrei.

Bei kurzfristigen Absagen versuchen wir gerne, für Sie den Termin neu zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen keine Kosten. Sollte uns das nicht gelingen und die Terminlücke bestehen bleiben, berechnen wir Ihnen privat eine Ausfallgebühr in Höhe von € 30 pro eingeplanten Termin. 

Diese Absageregelung gilt unabhängig vom Grund einer Absage.

Ihr Beautyline - Schönheitsinstitut - Team

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